Sterilisierung & Pasteurisierung
Für den Einsatz in Biogasanlagen müssen Substrate, die der Hygieneverordnung EG 177/2002 und EG 1069/2009 unterliegen, zuvor hitzebehandelt werden. In der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments sind die Substrate in drei Kategorien unterteilt. Je nach Zugehörigkeit ist eine eigene Vorbehandlung der Stoffe erforderlich.
Für Schlachtabfälle ist (gemäß Kategorie 2) eine Drucksterilisation zur Verwertung in einer Biogasanlage bei einem Überdruck von ca. 2–3 bar bei 133 °C über 30min erforderlich. Weiterhin müssen die zu sterilisierenden Stoffe einer Vorbehandlung wie einer Störstoffabscheidung und einer ggf. mehrstufigen Zerkleinerung unterzogen werden. Zum Erreichen der erforderlichen Temperatur wird eine zusätzliche Wärmequelle benötigt, weil die zur Verfügung stehenden ca. 90 °C Heizwasser aus einem BHKW nicht ausreichen. Das Substrat hat nach Verlassen der Sterilisation eine Temperatur von ca. 133 °C. Es muss daher anschließend druckthermisch entspannt und gekühlt werden. Durch den vorhandenen Überdruck im Sterilisationsbehälter sind verschiedene sicherheitstechnische Einrichtungen erforderlich.
Für die Behandlung von beispielsweise Bioabfällen reicht eine Pasteurisierung aus. Die Pasteurisierung erfolgt bei 70°C. Sie ist drucklos und muss über 1 Stunde ausgeführt werden.
Für beide Verfahren bietet ENSPAR Einzelteile sowie Gesamtinstallationen mit Mess- und Steuerungstechnik an.